Sicherheit
Die richtige und sichere Handhabung von Druckgeräten (z. B. Gasflaschen und Tanks) und Schwimmbad-Hygienemitteln sollte jedem Anwender bekannt sein. Nachfolgend sind zu diesen Produkten einige Hinweise und Tipps aufgeführt:
1. Vorschriften für Gase, Druckgeräte und Schwimmbad-Hygienemittel
Beim Umgang mit Druckgeräten und Schwimmbad-Hygienemitteln sind eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Nachfolgend sind die häufigsten anzuwendenden Vorschriften und Regeln beispielhaft aufgeführt:
Druckgeräte-Richtlinie (PED) 1997/23 EG
Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) 2010/35/EU
Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für:
• Acetylenanlagen und Calciumcarbidanlagen (TRAC)
• Druckgase (TRG)
• Druckbehälter (TRB)
• Rohrleitungen (TRR)
• Betriebssicherheit (TRBS)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
• Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI),
Regeln (BGR) und Grundsätze (BGG)
Transportvorschriften
• ADR/RID
Gefahrgutvorordnung Straße Eisenbahn Binnenschiff GGVSEB
• Straßenverkehrsverordnung STVO
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die basi Schöberl GmbH & Co. KG ist zurzeit sehr intensiv
mit der Umsetzung von Reach befasst.
Folgende Gase sind von der Registrierung ausgenommen:
- Medizinische und Lebensmittelgase
- Edelgase (Argon, Helium, Neon, Krypton)
- Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid
- Wasserstoff, Propan
Weitere Produkte wie z. B. Acetylen werden wir registrieren.
Standardschreiben zu REACH
Aktionen die zur Zeit bei basi laufen:
Mitarbeit im Industriegaseverband IGV und Verband der Chemischen Industrie VCI,
Ermittlung der Auswirkungen bei basi
GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Hier ist die weltweite Anpassung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
geregelt und als CLP-Verordnung in der Europäischen Union veröffentlicht.
Es werden neue Gefahrenpiktogramme eingeführt die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind.
Des Weiteren gibt es Signalwörter wie Achtung oder Gefahr. Hinzu kommen neue Gefahrhinweise, die sog. H-Sätze (Hazard= Gefahr) und Sicherheitshinweise die sog. P-Sätze (Precautionary= vorbeugend).
Ab dem 1.12.2010 werden die Stoffe (Gase) und ab dem 1.6.2015 die Gemische neue Kennzeichnungen erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch aus der Übersicht des europäischen Gaseverbandes EIGA

Bei Fragen zur Reach oder GHS/CLP-Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
REACH/GHS-Koordinator
2. Kennzeichnung von Druckgeräten (z. B. Gasflaschen)
Gasflaschen
Die wesentlichen Merkmale (z. B. Gasart, Druck, Prüfdatum) sind auf den Gasflaschen eingeprägt. Zusätzlich sind nach den Transportvorschriften und dem Chemikalienrecht Gasflaschen entsprechend ihrer unterschiedlichen Eigenschaften mit einem Aufkleber gekennzeichnet.

Desweitern erfolgt eine Farbkennzeichnung der Gasflaschen nach der Norm DIN-EN 1089-3.
Legende:
1 Risiko- und Sicherheitssätze
2 Gefahrzettel nach ADR/RID
3 Zum Beispiel Zusammensetzung des Gasgemisches oder Angabe der Reinheit
4 Handelsname des Gaseherstellers
5 EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
6 UN-Nummer und Benennung des Stoffes
7 Hinweis des Gaseherstellers
8 Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
3. Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH
Zu jedem Produkt, das von der basi Schöberl GmbH & Co. KG geliefert wird, ist ein Sicherheitsdatenblatt nach den geltenden Vorschriften verfügbar.
Für alle Produkte die der Gefahrstoffverordnung unterliegen (z. B. Acetylen, Propan, Säuren oder Laugen) wird ein Sicherheitsdatenblatt den Kunden automatisch zugesandt. Für Produkte die nicht der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen (z. B. Argon, Stickstoff), kann ein Sicherheitsdatenblatt bei Bedarf angefordert werden.
Bitte wenden Sie sich an unseren Verkaufsshop
Telefon: 0 72 22 / 5 05 - 1 41, E-Mail: info@basigas.de.
Hinweis: Sicherheitsdatenblätter nach der neuen REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nur bei Änderungen der bisherigen Sicherheitsdatenblätter erstellt. Bereits vorhandene Sicherheitsdatenblätter sind weiter gültig! Die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter für Stoffe wird, aufgrund der GHS/CLP-Verordnung, ab dem 1.12. 2010 erfolgen.
4. Sicherheitshinweise für den Umgang mit Druckgasen
Zu unterschiedlichen Themengebieten sind in Zusammenarbeit mit dem deutschen Industriegaseverband (IGV) Sicherheitshinweise entstanden.
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Druckgasflaschen
• 10 Regeln für den Umgang mit Gasflaschen
• Handhabung von Druckgasflaschen (ortsbeweglichen Druckgeräten)
• Behandlung von Druckgasflaschen während und nach Bränden
• Handhabung undichter Druckgasflaschen
• Lagern von Druckgasflaschen
• Unbeabsichtigtes Öffnen von Kleinflaschen ohne Ventilschutz
Erkennen von manipulierten Druckgasflaschen
Gase
• Sauerstoffmangel
• Sauerstoffanreicherung
• Merkblatt zur Verhütung von Acetylenflaschen-Explosionen
• Umgang mit Sauerstoff im medizinischen Bereich
• Umgang mit Chlorflaschen
• Sicherheit im Umgang mit Trockeneis
Umgang mit Gasen
Raumluftüberwachung bei der Anwendung von Gasen
Tiefkalt verflüssigte Gase
• Kaltverbrennungen und Erfrierungen
• Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen
• Umgang mit tiefkalt verflüssigtem Stickstoff in ortsbeweglichen Kryobehältern
Fremdfirmen
• Arbeiten von Fremdfirmen für bzw. in Gaseunternehmen
Armaturen
• Sicherer Umgang mit Druckminderern
Hinweise zum Umfüllen von Gasen:
Aus Sicherheitsgründen und Qualitätsgründen raten wir vor einem Umfüllen von Gasen ab. Hierbei kann es zu einem Überfüllen der Gasflaschen kommen, was sicherheitstechnisch bedenklich und unzulässig ist. Des Weiteren kann die Reinheit der Gase durch Verunreinigungen oder Feuchtigkeit beeinflusst werden.
5. Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen
Beim Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen sind bestimmte Vorschriften und Regeln (z. B. die Gefahrgutvorordnung Straße Eisenbahn GGVSE/ADR, die Straßenverkehrsverordnung STVO ) zu beachten. Grundsätzlich sind Gasflaschen beim Transport immer
mit einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu versehen
und
geschlossene Fahrzeuge sind ausreichend zu be- und entlüften.
Sicherheitshinweise
•Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen
Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern
Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen
Beim Transport von bestimmten Mengen an Gasflaschen können Freigrenzen genutzt werden die die Transportbedingungen erleichtern. Eine vereinfachte Darstellung der Freimengenregelung für Gasflaschen können Sie hier einsehen:
[Freimengenregelung Gase gemäß GGVSE/ADR]
Umweltschutz
1. Umweltmanagementsystem
1997 hat die basi Schöberl GmbH & Co. KG ein Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14000 ff eingeführt.
Dazu wurden die Umweltaspekte in das bereits bestehende Qualitätsmanagementsystem integriert. (QM/UM-Zertifikat)
2. Umweltleitlinien
Die Umwelt zu schützen ist eines der obersten Ziele der basi.
Hierzu gehören im wesentlichen die nachfolgenden Leitlinien:
- In allen Betriebsteilen einen einheitlichen Umweltstandard erhalten.
- Die Freisetzung von umweltschädlichen Stoffen und Energie soll verhindert werden.
- Die Wiederverwertbarkeit von Produktionsrückständen und Verpackungsmaterial und die Reduzierung von Emissionen ist unser Ziel.
- Neue Produkte und Verfahren werden vor der Markteinführung auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilt.
- Wir fördern bei allen Mitarbeitern umweltbewußtes Verhalten am Arbeitsplatz.
- Unsere Lieferanten sollen nach unseren Umweltstandards arbeiten.
- Wir informieren unsere Kunden und die Öffentlichkeit über die umweltfreundliche, sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung unserer Produkte.
3. Responsible Care
Verantwortliches Handeln in der Chemie
basi beteiligt sich an der internationalen Initiative "Responsible Care" bzw. auf Deutsch "Verantwortliches Handeln".
Mit Responsible Care hat die chemische Industrie weltweit die Initiative ergriffen, um eigenverantwortlich ihr Engagement für die Verbesserung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz zu verstärken. Dieser Initiative, die 1985 vom kanadischen Chemieverband ins Leben gerufen wurde, haben sich inzwischen über 40 nationale Chemieverbände mit ihren Mitgliedsunternehmen angeschlossen.
Responsible Care steht für den Willen zu einer ständigen Verbesserung im Unternehmen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Neben einem erhöhten Schutz von Mitarbeitern und Umwelt kann Responsible Care auch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen haben: Die Optimierung technischer und organisatorischer Abläufe ermöglicht die Einsparung von Kosten. Durch eigenverantwortliche Aktivitäten können Unternehmen ihre Glaubwürdigkeit erhöhen und so Handlungsspielräume erweitern.

Verband der chemischen
Industrie
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Sicherheit und Umwelt (Christoph Mörsch)
Urkunde - VCI-Leitlinien für Responsible Care