Gaseflaschen sind keine gewöhnliche Verpackung. Sie müssen Sicherheitsstandards entsprechen und werden regelmäßig überwacht (TÜV-geprüft). Sie sind für vielfältige Drücke und Aggregatszustände geeignet. Neben den hier aufgeführten sind noch viele weitere Flaschengrößen und Gase erhältlich.
Die wichtigsten Gaseflaschen im Überblick:
Hochdruckgase
 | Acetylen
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Gebinde auch als kleinere Flaschen möglich (5 Liter, 2 Liter, 1 Liter usw.). Hierzu gehören Sauerstoff, Stickstoff, medizinischer Sauerstoff, basimix, Argon, Helium, Wasserstoff, Formiergas u. a.
| Kastanienbraune Flaschen. Gefüllt mit einer Absorptionsmasse und Aceton als Lösungsmittel.
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Kohlendioxid
 | Propangas, Treibgas
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Graue Flaschen. Flaschen mit Steigrohr sind durch einen Aufkleber und/oder einen roten Punkt gekennzeichnet.
| Rote Flaschen sind Pfandflaschen, graue Flaschen sind Tauschflaschen (nur 11 kg und 5 kg).
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Übersicht über die basi Gaseflaschen und Ventile

Normen und Regeln
Die aktuelle Norm DIN EN 1089-3 stellt ein neues System der Farbkennzeichnung von Gaseflaschen bereit, das eine zusätzliche Information über die Eigenschaften des Gasinhaltes (giftig, brennbar, oxidierend, inert) liefert. Die Farbkennzeichnung ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Die verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes folgt auf dem Gefahrgutaufkleber.
Die Farbkennzeichnung nach Norm ist nur für die Flaschenschulter festgelegt.
Alle Schulterfarben, die sich gegenüber der bisherigen Farbkennzeichnung verändern, werden in der Übergangszeit mit einem N (=NEU), zweimal gegenüberliegend, auf der Flaschenschulter markiert.
Gase und Gasgemische werden nach der allgemeinen Regel (siehe Tafel 1) gekennzeichnet. Gebräuchliche Gase für industrielle und medizinische Anwendung sowie Gasgemische für Inhalation sind speziell gekennzeichnet (siehe Tafel 2 und Tafel 3).
Die Farbe des zylindrischen Flaschenmantels ist in der Norm nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Zuordnung zu Haupteinsatzgebieten zu erleichtern, hat die deutsche Gasindustrie folgende Farbgebung vereinbart: Industriegase grau oder die gleiche Farbe wie die Schulter, jedoch nicht weiß; in der Übergangszeit auch in der alten Farbe; Medizin-/Inhalationsgase weiß und die Farben für Sonder-/Spezial-Gase sind nicht festgelegt.
Auf Empfehlung des Industriegaseverbandes IGV wird die Übergangszeit bis Juni 2009 verlängert.
Die Norm gilt nicht für Bündel- und Trailerflaschen, sowie für Feuerlöscher und Gaseflaschen für Flüssiggas.

Etiketten und Sicherheitshinweise
Der Gefahrgutaufkleber enthält die verbindliche Angaben über den Inhalt der Gaseflaschen. Text und Symbole entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Bei Spezial-Gasen können Angaben nach Transportrecht (GGVSE/ADR) und Gefahrstoffverordnung wegen Platzmangels auch auf mehreren Aufklebern verteilt sein.
Legende:
- 1 Risiko- und Sicherheitssätze
- 2 Gefahrzettel nach ARD/RID
- 3 Zum Beispiel Zusammensetzung des Gasgemisches oder Angabe der Reinheit
- 4 Handelsname des Gaseherstellers
- 5 EG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
- 6 UN-Nummer und Benennung des Stoffes
- 7 Hinweis des Gaseherstellers
- 8 Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

- 1 "Ätzend"
- 2 "Giftig"
- 3 "Entzündend wirkender Stoff"
- 4 "Nicht brennbares und nicht giftiges Gas"
- 5 "Feuergefährlich"
Nähere Sicherheitsinformationen unter:
Sicherheit und Umwelt